Urteil am Landgericht: 5 Jahre Haft
Das Landgericht Trier hat einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben des Gerichts hatte er seine damalige Freundin im Oktober vergangenen Jahres im Drogen- und Alkoholrausch mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Ursprünglich war der Mann wegen versuchten Totschlags angeklagt, dieser Vorwurf konnte jedoch nicht bestätigt werden. Das Gericht ordnete zusätzlich eine Unterbringung in einer Entziehungsklinik an, da der Täter als vermindert schuldfähig gilt.