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Feuerwerksverbot auf dem Hauptmarkt an Silvester und Neujahr

today29. Dezember 2025 37

Hintergrund
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Auf dem Trierer Hauptmarkt gilt an Silvester und Neujahr wieder ein Feuerwerksverbot. Das hat die Stadtverwaltung Trier per Allgemeinverfügung festgelegt. Untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 am 31. Dezember und 1. Januar. Die Verbotszone umfasst den gesamten Hauptmarkt bis zum Beginn der Fleischstraße und der Dietrichstraße. Die Regelung tritt sofort in Kraft und dient der Gefahrenabwehr.

Geschrieben von: Dorothee Spira

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