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„Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020“ begrüßt Urteil des Trierer Landgerichts gegen Amokfahrer

today19. August 2022 8

Hintergrund
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Die „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020“ begrüßt das Urteil des Trierer Landgerichts gegen den Amokfahrer. Wie die Stadt Trier mitteilt, waren die Vorsitzende der Stiftung, Dagmar Barzen, und die Vorsitzende des Kuratoriums, Regina Bergmann, bei der Urteilsverkündung anwesend, um ihre Solidarität mit den Opfern auszudrücken. Es sei gut, dass der Prozess nun zu Ende sei und der Täter nie wieder auf freien Fuß komme. Laut Barzen und Bergmann gibt es weitere Anträge auf Entschädigung durch die Stiftung. Bislang wurden etwa 60 Anträge bearbeitet und knapp 700 Tausend Euro an Spendenmitteln ausgezahlt. Mitte Oktober werden sich die Mitglieder der Gremien der „Stiftung für die Betroffenen der Amokfahrt 1. Dezember 2020“ erneut in Trier treffen und über vorliegende Anträge beraten. Die Stiftung ist zudem in den Prozess des Gedenkens an die Opfer eingebunden. Die Opferfamilien, die Überlebenden und Traumatisierten werden über die Vorschläge zu den Gedenkorten in der Trierer Innenstadt entscheiden. In Kürze wird es ein weiteres Treffen der Betroffenen mit den Künstlern über deren Vorschläge zu möglichen Gedenkorten geben.

Geschrieben von: Dorothee Spira

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