Trierer Gericht weist Klage von „Ex-Haus bleibt!“ ab
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage des Aktionsbündnisses „Ex-Haus bleibt!“ abgelehnt. Laut Pressemitteilung wollte das Bündnis auf diesem Weg die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens sowie einen Bürgerentscheid erreichen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Absichten des Bündnisses der Entscheidung des Stadtrats entgegenstünden. Dieser hatte bereits 2021 beschlossen, die ursprünglich für den insolventen Träger vorgesehenen Mittel an andere Träger zu vergeben, um die Fortführung der Jugendhilfeaufgaben zu sichern.