Urteil im Schweicher Schockanruf-Prozess: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe
Im Prozess um einen versuchten Schockanruf-Betrug in Schweich hat das Schöffengericht am Amtsgericht Trier ein Urteil gefällt. Demnach wurde der 55-jährige Angeklagte wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er als Abholer Teil der Betrugsmasche war, auch wenn kein Schaden entstand. Der 33-jährige Fahrer wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen, muss jedoch wegen Fahrens ohne Führerschein eine Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.