Keine Neuauflage des Trierer Amokprozesses: BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil im Trierer Amokprozess als unbegründet verworfen. Das bestätigte der Verteidiger des Amokfahrers dem Trierischen Volksfreund. Damit bleibt das im Mai 2024 vom Landgericht Trier verhängte lebenslange Urteil rechtskräftig. Der Täter, der am 1. Dezember 2020 sieben Menschen tötete und Dutzende verletzte, bleibt in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Angehörigen der Opfer zeigten sich erleichtert über die Entscheidung.