Böllerverbot

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Feuerwerksverbot auf dem Hauptmarkt an Silvester und Neujahr

Auf dem Trierer Hauptmarkt gilt an Silvester und Neujahr wieder ein Feuerwerksverbot. Das hat die Stadtverwaltung Trier per Allgemeinverfügung festgelegt. Untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 am 31. Dezember und 1. Januar. Die Verbotszone umfasst den gesamten Hauptmarkt bis zum Beginn der Fleischstraße und der Dietrichstraße. Die Regelung tritt sofort in Kraft und dient der Gefahrenabwehr.

today29. Dezember 2025 37

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