Fall Dillinger: Verwaltungsgericht Trier lehnt Antrag auf Akteneinsicht ab
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag auf Akteneinsicht im Fall Dillinger abgelehnt. Das teilt das Gericht mit. Eine Journalistin, die zu sexuellem Missbrauch in der Kirche recherchiert, hatte beantragt, die Akten zum ehemaligen Priester Edmund Dillinger einzusehen, die bei der Staatsanwaltschaft Trier geführt werden. Laut den Richtern bestehe jedoch kein Anspruch darauf, da die Staatsanwaltschaften aus dem Landestransparenzgesetz ausgenommen sind. Edmund Dillinger hatte zahlreiche Kinder und Jugendliche missbraucht. Das Bistum Trier hatte trotz Hinweisen keine ausreichenden Konsequenzen gezogen.