Gericht schränkt Betrieb von Trierer Geburtshaus ein
Das Geburtshaus in Trier-Feyen muss sein Angebot nach einer Gerichtsentscheidung einschränken. Wie das Verwaltungsgericht Trier entschied, darf einer der beiden Geburtsräume wegen einer Klage eines Nachbarn künftig nicht mehr genutzt werden. Der Kläger hatte sich über laute Schreie von Gebärenden gestört gefühlt, da der Raum nur etwa zehn Meter von seiner Wohnung entfernt liegt. Die Stadt Trier und der Kläger einigten sich schließlich darauf, den größeren Geburtsraum zu schließen. Für die Betreiber des Geburtshauses könnte die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf […]