Stadt Trier verstärkt Nutzung des Erbbaurechts
Die Stadt Trier verstärkt ihre Nutzung des Erbbaurechts im Sinne einer nachhaltigen Bodenpolitik. Laut Pressemitteilung tritt die Stadt Trier dem Deutschen Erbbaurechtsverband bei und vergibt künftig Erbbaurechte für den sozialen Wohnungsbau. Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein rechtliches Instrument, bei dem jemand das Recht erhält, auf einem Grundstück zu bauen oder dieses zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Stattdessen zahlt der Erbbauberechtigte eine regelmäßige Gebühr an den Eigentümer des Grundstücks. Dies ermöglicht beispielsweise den Bau von Gebäuden […]