Feiertagsruhe in Trier
Die Verwaltung in Trier informiert jetzt in einem Schreiben über die Feiertagsruhe. Für die stillen Feiertage Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Heiligabend sowie den ersten und zweiten Weihnachtstag bittet das Ordnungsamt um die Respektierung der Feiertagsruhe. Bis 11 Uhr soll wie an Sonntagen alles unterlassen werden, was die Gottesdienste stören kann. Außerdem bestehen Einschränkungen und teilweise Verbote für Veranstaltungen, die nicht dem religiösen Charakter dieser Feiertage entsprechen.