Amtsgericht Trier: Freispruch nach Flut in Fitnessstudio
Am vergangenen Donnerstag ist ein 44-jähriger Angeklagter vom Amtsgericht Trier von dem Vorwurf freigesprochen worden, ein Fitnessstudio geflutet zu haben. Darüber berichtet der Volksfreund. Laut Anklage habe der Mann den Abfluss eines Waschbeckens auf der Herrentoilette verstopft und den Wasserhahn aufgedreht. Insgesamt 13 Tausend Euro Sachschaden waren dabei entstanden. Die Putzkraft – die einzige Zeugin – hat allerdings ausgesagt, der Abfluss sei nicht absichtlich verstopft worden. Die Richterin hat den Angeklagten schlussendlich freigesprochen.