Vogelgrippe: Aufstallungspflicht wieder eingeführt
Im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier gilt ab sofort wieder eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Das teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung mit. Hintergrund sind erneut zahlreiche Funde von toten und infizierten Wasservögeln, die positiv auf das Vogelgrippevirus getestet wurden. Besonders betroffen sind aktuell Bereiche an der Mosel sowie der Mattheiser Weiher in Trier. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 20. März, tote oder kranke Wildvögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.