Nach Hoteleinsturz in Kröv: Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein
Nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv im August 2024 mit zwei Todesopfern und acht Verletzten liegt nun ein Gutachten zur Unglücksursache vor. Laut der Staatsanwaltschaft Trier führte eine Kombination aus Materialversagen und früheren statischen Fehlern zum Einsturz. Das Gebäude war in den 1980er Jahren fehlerhaft aufgestockt worden, zudem wurden bei Sanierungsarbeiten im vergangenen Jahr unzureichende Abstützmaßnahmen vorgenommen. Gegen den verantwortlichen Statiker wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft betont, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.