Vergleich zwischen Bistum und Karin Weißenfels scheitert
Im Fall des Missbrauchsopfers mit dem Pseudonym Karin Weißenfels ist ein Vergleich mit dem Bistum Trier gescheitert. Darüber berichtet der SWR. Das Arbeitsgericht muss nun über ihre Klage auf vollständige Einsicht in ihre Personalakte entscheiden, da die bisherigen Dokumente nur stark geschwärzt vorgelegt wurden. Weißenfels verlangt Einsicht in ungeschwärzte Unterlagen, um zu klären, welche Dokumente zur Personalakte gehören. Das Bistum äußerte sich nicht zu dem laufenden Verfahren, der nächste Gerichtstermin ist für den 26. November angesetzt.