Gericht urteilt über Straßenprostitution in Trier
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Straßenprostitution in Trier weiterhin nur in bestimmten Bereichen erlaubt ist. Das teilt das Gericht mit. Die Stadt Trier hatte im Mai 2023 eine Verordnung erlassen, welche Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet verbietet. Ausgenommen davon sind Bereiche in der Bitburgerstraße und der Gottbillstraße. Die Klage einer Anwohnerin aus der Gottbillstraße gegen den Erlass wurde nun abgewiesen, da keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu erwarten sei.