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Trier: Bäume dürfen nur noch mit Genehmigung gefällt werden

In Trier ist die Baumschutzsatzung in Kraft getreten. Wie die Stadt mitteilt, dürfen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern jetzt nur noch mit Ausnahmegenehmigung gefällt werden. In diesen Fällen muss nach Möglichkeit ein Ersatzbaum gepflanzt werden. Die Regelung gilt auch für private Gärten.

today7. Dezember 2024 9

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