Frist zur Meldung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endet am 31. März
Trierer Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im vergangenen Jahr melden. Laut der Arbeitsagentur kann die Meldung einfach elektronisch über die kostenlose Software „IW-Elan“ erfolgen. Wer der gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe leisten.