Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B50 zwischen Altrich und Longkamp ist rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B50 zwischen Altrich und Longkamp als rechtskräftig erklärt. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hatte die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h heruntergesetzt. Wie das Gericht jetzt mitteilt, begünstigen die örtlichen Gegebenheiten eine niedrige Geschwindigkeit: Auf der Strecke gebe es ein Gefälle, einen hohen LKW-Anteil und eingeschränkte Sicht. Mit der Beschränkung soll das Leben der Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Betroffene können innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Berufung gehen.