Vereinbarung

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Zweckvereinbarung der Grundschule Trier-Irsch

Die Stadt Trier und die Verbandsgemeinde Trier-Land haben eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Grundschule Trier-Irsch vereinbart. Nach Bestätigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion werden unter anderem die finanziellen Mittel zum Erhalt der Schule zwischen der Stadt und der Verbandsgemeinde aufgeteilt. Der Schulbezirk der Grundschule bleibt jedoch unverändert und umfasst die Stadtteil Trier-Irsch, Trier-Filsch und Hockweiler. Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit und tritt jetzt in Kraft.

today21. August 2024 13

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