Verwaltungsgericht Trier

4 Ergebnisse / Seite 1 von 1

Hintergrund

News

Verwaltungsgericht Trier: Keine Kostenübernahme von Wohnort zu Bushaltestelle

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Schülerin abgewiesen, die vom Landkreis Bernkastel-Wittlich gefordert hat, die privaten Fahrtkosten zu ihrer Bushaltestelle zu übernehmen. Laut Pressemitteilung des Gerichts hat der Landkreis Bernkastel-Wittlich in der Vergangenheit sowohl die Kosten für die Busfahrt, als auch private Beförderungskosten der Schülerin zur Bushaltestelle übernommen. Später hat der Landkreis aber entschieden, die privaten Kosten nicht mehr zu tragen. Dagegen hat die Schülerin geklagt. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage jetzt abgewiesen und ist der Auffassung, dass […]

today1. Juli 2026 15

News

Gericht stoppt Reitbetrieb nach Tierquälerei

Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag eines Reitstall-Betreibers aus der Vulkaneifel abgelehnt. Ihm war zuvor wegen Tierquälerei die Erlaubnis für den Betrieb entzogen worden. Wie aus einer Pressemitteilung hervor geht, wird dem Mann vorgeworfen, Pferde geschlagen und mit schmerzhaften Trainingsmethoden wie der sogenannten Rollkur misshandelt zu haben. Nach Ansicht der Richter fehlt ihm damit die nötige Zuverlässigkeit. Gegen den Beschluss kann er noch Beschwerde einlegen.

today1. Oktober 2025 285

News

Keine Rückerstattung für Kita-Unterbringung im Ausland

Eltern, die ihre Kinder im Ausland kostenpflichtig in einer Kita unterbringen, bekommen vom zuständigen Landkreis nicht das Geld zurück. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Die Eltern eines Zweijährigen hatten ihr Kind in eine Kita in Luxemburg gebracht, da sie im näheren Umfeld keinen Platz bekommen hatten. Daraufhin forderten sie den Landkreis auf, ihnen die Kosten zu erstatten. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Anspruch auf kostenlose Kita-Betreuung nicht auf Luxemburg übertragbar sei, da dort andere gesetzlichen […]

today13. Juni 2024 9

News

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B50 zwischen Altrich und Longkamp ist rechtskräftig

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B50 zwischen Altrich und Longkamp als rechtskräftig erklärt. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hatte die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h heruntergesetzt. Wie das Gericht jetzt mitteilt, begünstigen die örtlichen Gegebenheiten eine niedrige Geschwindigkeit: Auf der Strecke gebe es ein Gefälle, einen hohen LKW-Anteil und eingeschränkte Sicht. Mit der Beschränkung soll das Leben der Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Betroffene können innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Berufung gehen.

today10. Mai 2024 32

Infos

Antenne Trier - Das Cityradio