Stallpflicht wegen Vogelgrippe im Raum Trier
Wegen der Vogelgrippe gilt in Trier und im Kreis Trier-Saarburg ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Das teilte das Veterinäramt dem Volksfreund mit. Bislang wurden zehn infizierte Wildvögel gefunden. Märkte und Geflügelbörsen sind vorerst verboten, die Regelung gilt bis Ende November. Tote oder kranke Wildvögel sollen dem Amt gemeldet und nicht berührt werden.