Allgemeinverfügung: Wasserentnahme im Landkreis Trier Saarburg verboten
Seit Samstag gilt im Landkreis Trier Saarburg ein Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Laut Kreisverwaltung wurde die Allgemeinverfügung aufgrund der Hitze beschlossen und ist voraussichtlich bis zum 15. September in Kraft. Ausgenommen sind Feuerwehren, die im Brandfall Wasser entnehmen müssen und Personen mit entsprechender Entnahmeberechtigung. Durch das Verbot sollen nachhaltige Störungen in Wasser und Natur eingedämmt werden. Kleinere Bäche und Weiher seien bereits ausgetrocknet.