
Auf der B53 in Trier-Ehrang wurden zwei Motorradfahrer mit massiv überhöhter Geschwindigkeit geblitzt – einer davon mit 139 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Ein Messwert, der kaum zu glauben ist: 139 km/h brutto – bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Was sich am Mittwochabend, dem 19. August 2026, auf der B53 in Trier-Ehrang ereignete, sorgt für erhebliches Aufsehen. Zwei Motorradfahrer wurden bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit massiv überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Die Ermittlungen zu den Fahrern laufen noch.
Die Messung wurde durch die Zentralen Verkehrsdienste Trier durchgeführt. Kontrolliert wurde im Bereich der Ampelkreuzung Schiffstraße / Unter dem Dostler auf der B53 in Trier-Ehrang. Dort gilt nach Polizeiangaben eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften – eine Regelung, die an diesem Abend offenbar von gleich zwei Kradfahrern in eklatanter Weise missachtet wurde.
Gegen 18 Uhr erfassten die Beamten die beiden Motorradfahrer, die die erlaubte Geschwindigkeit jeweils deutlich überschritten. Die Fahrer wurden dabei fotografiert, was die Grundlage für die anschließenden Ermittlungen bildet.
Der schnellere der beiden Motorradfahrer wurde mit 139 km/h brutto gemessen. Damit lag der erfasste Messwert um 89 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Bei der rechtlichen Bewertung wird allerdings noch die vorgeschriebene Messtoleranz berücksichtigt, sodass der tatsächlich vorwerfbare Geschwindigkeitswert etwas geringer ausfallen wird – wenngleich die Überschreitung in jedem Fall als extrem einzustufen ist.
Wie schnell der zweite Motorradfahrer unterwegs war, hat die Polizei bislang nicht mitgeteilt. Fest steht jedoch, dass auch der zweite Fahrer nach Polizeiangaben deutlich zu schnell unterwegs war. Damit ist klar: Beide Kradfahrer müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
Da die Fahrer bei der Messung zwar fotografiert wurden, die Identifizierung der jeweiligen Personen jedoch noch aussteht, dauern die Ermittlungen laut Polizei weiterhin an. Welche konkreten Sanktionen letztlich verhängt werden, ist deshalb derzeit noch nicht absehbar. Bei der Bewertung spielen neben dem nach Toleranzabzug vorwerfbaren Geschwindigkeitswert auch die eindeutige Identifizierung der Fahrzeugführer eine entscheidende Rolle.
Grundsätzlich gilt: Bei einer derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitung – selbst nach Abzug der Messtoleranz dürfte der vorwerfbare Wert noch weit jenseits der 100-km/h-Marke über dem Erlaubten liegen – drohen in der Regel ein Fahrverbot, ein erhebliches Bußgeld sowie Punkte im Fahreignungsregister. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
Der Vorfall auf der B53 in Trier-Ehrang reiht sich in eine Reihe von Geschwindigkeitskontrollen ein, die die Polizei in der Region Trier regelmäßig durchführt. Die Kontrolle vom 19. August 2026 verdeutlicht einmal mehr, welche gefährlichen Situationen durch drastische Tempoüberschreitungen entstehen können – insbesondere im Bereich von Kreuzungen mit Ampelregelung, wo mit querenden Fahrzeugen und Fußgängern zu rechnen ist.
Die Zentralen Verkehrsdienste Trier sind dabei nicht nur für stationäre Messungen zuständig, sondern führen im gesamten Stadtgebiet und der Region regelmäßig Kontrollen durch, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gerade Motorradfahrer geraten dabei immer wieder in den Fokus, da zweirädrige Fahrzeuge bei Unfällen infolge überhöhter Geschwindigkeit besonders gefährdet sind.
Der Fall aus Trier-Ehrang ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie rücksichtslos manche Verkehrsteilnehmer mit der Sicherheit anderer umgehen. 139 km/h brutto in einer 50er-Zone – an einer Ampelkreuzung – ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer. Die Ermittlungen laufen, und die betroffenen Fahrer dürften empfindliche Konsequenzen zu erwarten haben. Antenne Trier bleibt für euch am Ball und berichtet weiter über aktuelle Vorfälle und Neuigkeiten aus der Region Trier.






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