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Verwaltungsgericht Trier: Keine Kostenübernahme von Wohnort zu Bushaltestelle

today1. Juli 2026 8

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Schülerin abgewiesen, die vom Landkreis Bernkastel-Wittlich gefordert hat, die privaten Fahrtkosten zu ihrer Bushaltestelle zu übernehmen. Laut Pressemitteilung des Gerichts hat der Landkreis Bernkastel-Wittlich in der Vergangenheit sowohl die Kosten für die Busfahrt, als auch private Beförderungskosten der Schülerin zur Bushaltestelle übernommen. Später hat der Landkreis aber entschieden, die privaten Kosten nicht mehr zu tragen. Dagegen hat die Schülerin geklagt. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage jetzt abgewiesen und ist der Auffassung, dass der 2,16 km lange Weg vom Wohnort der Schülerin zur Bushaltestelle zumutbar ist.

Geschrieben von: Leo Melchersmann

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