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Urteil: Land muss kein Schmerzensgeld an Polizeibeamten zahlen

today26. August 2026 5

Hintergrund
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Das Land ist nicht verpflichtet, einem Polizeibeamten Schmerzensgeld zu zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Beamte hat am 1. Dezember 2020 im Zuge der Amokfahrt psychische Beeinträchtigungen erlitten, die zu einer zeitweisen Arbeitsunfähigkeit führten. Der Täter sollte laut damaligem Urteil dem Polizisten eigentlich 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, das konnte allerdings nicht ermöglicht werden. Der Polizist wollte erwirken, dass das Land stattdessen das Schmerzensgeld zahlt. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage schlussendlich abgewiesen mit der Begründung, dass Schmerzensgeld nur in Ausnahmefällen übernommen werden müsse, der Täter den Beamten nicht persönlich angegriffen habe und dieser beim Eintreffen am Tatort nicht in Gefahr gewesen sei.

Geschrieben von: Leo Melchersmann

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