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Bürgerbegehren Exhaus: Gutachterliche Stellungnahme teilt Auffassung der Verwaltung

today22. August 2022 2

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Die von der Stadt Trier mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragte Kanzlei teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass das Bürgerbegehren „Exhaus bleibt“ unzulässig ist. Laut Pressemitteilung hatte im Verfahren über das Bürgerbegehren die Verwaltung den vorgelegten Antrag geprüft und war im Rahmen eines eigenen Gutachtens zu dem Ergebnis gekommen, dass zwar die notwendige Anzahl an gültigen Unterschriften erreicht wurde, das Anliegen aber dennoch unzulässig ist. Über die konkreten Gründe dieser Einschätzung wurde die Presse in einem Gespräch am 2. Juni dieses Jahres informiert. Um dieses Ergebnis nochmal abzusichern, wurde eine externe Kanzlei um gutachterliche Stellungnahme zu den Ausarbeitungen des Rechtsamtes der Verwaltung gebeten. Diese Stellungnahme liegt der Verwaltung nun vor. Es ist nun vorgesehen, die städtischen Gremien mit dem Sachverhalt zu befassen. Die abschließende Entscheidung wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 28. September getroffen.

Written by: Hannah Zewe

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