Bürgerbegehren Exhaus: Gutachterliche Stellungnahme teilt Auffassung der Verwaltung
Die von der Stadt Trier mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragte Kanzlei teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass das Bürgerbegehren "Exhaus bleibt" unzulässig ist. Laut Pressemitteilung hatte im Verfahren über das Bürgerbegehren die Verwaltung den vorgelegten Antrag geprüft und war im Rahmen eines eigenen Gutachtens zu dem Ergebnis gekommen, dass zwar die notwendige Anzahl an gültigen Unterschriften erreicht wurde, das Anliegen aber dennoch unzulässig ist. Über die konkreten Gründe dieser Einschätzung […]
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