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Drama im Prümer Kurpark: Polizistin angeschossen – jetzt Anklage wegen versuchten Totschlags

Nach den Schüssen im Prümer Kurpark hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.

Redaktion
·
3. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 4 Wochen

Ein erschreckender Vorfall aus dem April 2026 beschäftigt nun die Justiz: Nach den Schüssen auf zwei Polizeibeamte im Prümer Kurpark hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen 25 Jahre alten Mann aus der Eifel erhoben. Ihm werden unter anderem versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Der Fall soll vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier verhandelt werden – sofern das Gericht die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Eskalation im Kurpark: Was am 7. April 2026 geschah

Der Vorfall ereignete sich am 7. April 2026 gegen 13 Uhr im Kurpark in Prüm. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war eine Polizeistreife gerufen worden, weil der spätere Angeschuldigte zuvor in einer Arztpraxis herumgepöbelt und Anwesende belästigt haben soll. Als eine Polizistin und ihr Kollege den 25-Jährigen kontrollieren wollten, soll er den Anweisungen der Beamten nicht gefolgt sein und versucht haben, sich zu entfernen. Daraufhin entwickelte sich ein Gerangel.

Der männliche Beamte versuchte, den Mann festzuhalten. Als dieser sich körperlich wehrte, setzte die Polizistin einen Taser ein – der nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis jedoch keine Wirkung zeigte. Im weiteren Verlauf soll es dem 25-Jährigen gelungen sein, dem männlichen Beamten dessen Dienstwaffe aus dem Holster zu entreißen.

Schüsse aus nächster Nähe – Polizistin schwer verletzt

Was folgte, wiegt besonders schwer: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte aus unmittelbarer Nähe auf den männlichen Beamten geschossen haben. Getroffen wurde dieser nur deshalb nicht, weil es ihm gelang, den Arm des Mannes bei der Schussabgabe abzulenken. Anschließend soll der 25-Jährige weitere Schüsse auf beide Beamte abgegeben haben.

Die Polizeibeamtin setzte ihrerseits ihre Dienstwaffe ein und gab nach Angaben der Staatsanwaltschaft drei Schüsse ab – diese verfehlten den Mann. Der Angeschuldigte soll mit der entwendeten Dienstwaffe weitergeschossen haben, bis deren Magazin leer war. Dabei wurde die Polizistin am Oberschenkel getroffen. Sie erlitt einen Durchschuss und musste operiert sowie stationär im Krankenhaus behandelt werden. Ihr Kollege erlitt infolge der Schussabgabe ein Knalltrauma.

Stundenlange Fahndung – Festnahme im Waldstück

Nach den Schüssen flüchtete der Mann in ein angrenzendes Waldgebiet. Es folgte eine umfangreiche Fahndung. Kurz nach 19 Uhr entdeckten Einsatzkräfte den 25-Jährigen schließlich in einem Waldstück nahe des Kurparks – dort ließ er sich widerstandslos festnehmen. Die zuvor entwendete Dienstwaffe wurde später im Bereich des Kurparks gefunden. Der Mann soll sie während seiner Flucht weggeworfen haben.

Psychiatrisches Gutachten: Schuldfähigkeit möglicherweise erheblich vermindert

Im Ermittlungsverfahren wurde auch ein psychiatrischer Sachverständiger eingeschaltet. Nach dessen Gutachten leidet der Angeschuldigte laut Staatsanwaltschaft an einer psychischen Erkrankung. Seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit dürfte deshalb zumindest erheblich vermindert gewesen sein. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses in einstweiliger Unterbringung in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie.

Anklage beim Landgericht Trier – kein Verhandlungstermin bekannt

Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Das Gericht muss nun zunächst entscheiden, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Ein Termin für einen möglichen Prozess steht bislang noch nicht fest. Wichtig: Die Erhebung einer Anklage bedeutet keine Verurteilung – die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.

Dieser Fall ist nicht das einzige aktuelle Thema, das die Region Trier bewegt. Während die Justiz den Prümer Schussvorfall aufarbeitet, gibt es auch auf anderen Feldern bedeutende Entwicklungen: So hatte das Überbetriebliche Ausbildungszentrum Wittlich zuletzt mit einer wichtigen Fördermaßnahme für Schlagzeilen gesorgt, über die wir in einem früheren Beitrag ausführlich berichtet haben. Das ÜAZ Wittlich erhielt einen Förderbescheid über rund 491.000 Euro vom Land Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Modernisierungsprojekts mit einem Gesamtvolumen von 2,45 Millionen Euro – ein Zeichen dafür, dass die Region Trier sowohl bei der Sicherheit als auch bei der Zukunft der Ausbildung im Blick bleibt.

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