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E-Scooter ohne Versicherung: Polizei stoppt Fahrer auf Radweg bei Wittlich

Ein 37-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde in Wittlich ohne gültigen Versicherungsschutz erwischt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein und untersagte die…

Redaktion
·
22. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 1 Woche

Kontrolle auf dem Radweg zwischen Wittlich und Altrich

In der Nacht vom 21. auf den 22. September 2026 hat die Polizeiinspektion Wittlich einen E-Scooter-Fahrer kontrolliert und dabei einen schwerwiegenden Verstoß festgestellt. Gegen 22:35 Uhr überprüften Beamte einen 37-jährigen Mann aus dem Wittlicher Stadtgebiet, der mit seinem E-Scooter den Radweg zwischen Wittlich und Altrich befuhr. Das Ergebnis der Kontrolle: Für das Fahrzeug bestand keinerlei gültiger Versicherungsschutz.

Ermittlungsverfahren eingeleitet – Weiterfahrt untersagt

Die Konsequenzen folgten unmittelbar: Die Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den 37-Jährigen ein und untersagten ihm die Weiterfahrt. Das Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat – und das gilt ausdrücklich auch für E-Scooter, die im öffentlichen Straßenverkehr beziehungsweise auf öffentlich zugänglichen Wegen und Flächen genutzt werden.

E-Scooter: Versicherungspflicht oft unterschätzt

Elektrische Tretroller, sogenannte E-Scooter, erfreuen sich wachsender Beliebtheit als praktisches Fortbewegungsmittel im Alltag. Viele Nutzerinnen und Nutzer unterschätzen dabei jedoch die rechtlichen Anforderungen, die mit der Nutzung dieser Fahrzeuge verbunden sind. In Deutschland gilt für E-Scooter, die auf öffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden, eine gesetzliche Versicherungspflicht. Das Fahrzeug muss mit einem gültigen Versicherungskennzeichen – einem kleinen Aufkleber, der jährlich erneuert wird – ausgestattet sein. Ohne diesen Nachweis darf der Roller nicht auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen bewegt werden.

Wer dennoch ohne Versicherungsschutz fährt, riskiert nicht nur ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall. Das bedeutet: Verursacht ein unversicherter E-Scooter-Fahrer einen Unfall, bleibt er auf den Kosten sitzen – und der Geschädigte muss sich unter Umständen an den Entschädigungsfonds der deutschen Versicherungswirtschaft wenden.

Polizei bleibt wachsam

Der Vorfall auf dem Radweg zwischen Wittlich und Altrich zeigt, dass die Polizei auch in den Abend- und Nachtstunden präsent ist und Kontrollen durchführt. Die Polizeiinspektion Wittlich ist zuständig für das Wittlicher Stadtgebiet und die umliegenden Bereiche und reagiert konsequent auf Verstöße im Straßenverkehr – unabhängig davon, ob es sich um Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder eben E-Scooter handelt.

Für Rückfragen steht die Polizeiinspektion Wittlich in der Schlossstraße 28 in 54516 Wittlich unter der Telefonnummer 06571/9260 zur Verfügung. Alternativ ist die Inspektion per E-Mail unter piwittlich@polizei.rlp.de erreichbar. Aktuelle Meldungen der Polizei Rheinland-Pfalz finden sich auch auf den Social-Media-Kanälen der Behörde.

Hinweis an alle E-Scooter-Nutzer

Wer einen E-Scooter besitzt oder plant, einen zu kaufen, sollte sich frühzeitig um einen gültigen Versicherungsschutz kümmern. Das Versicherungskennzeichen ist bei vielen Kfz-Versicherern erhältlich und in der Regel günstig. Es gilt jeweils für ein Versicherungsjahr – in Deutschland üblicherweise vom 1. März bis zum 28. Februar des Folgejahres. Nach Ablauf des Zeitraums erlischt der Versicherungsschutz automatisch, weshalb eine rechtzeitige Erneuerung unbedingt notwendig ist. Wer das versäumt, macht sich strafbar – wie der aktuelle Fall aus Wittlich eindrücklich belegt.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für meinen E-Scooter eine Versicherung?

Ja. In Deutschland besteht für E-Scooter, die auf öffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden, eine gesetzliche Versicherungspflicht. Das Fahrzeug muss ein gültiges Versicherungskennzeichen tragen.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung mit dem E-Scooter fahre?

Das Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Straftat. Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wird untersagt. Im Schadensfall haftet der Fahrer zudem persönlich.

Wie lange gilt das Versicherungskennzeichen für den E-Scooter?

Das Versicherungskennzeichen gilt in Deutschland in der Regel für ein Jahr – üblicherweise vom 1. März bis zum 28. Februar des Folgejahres. Danach muss es erneuert werden.

Wo kann ich eine E-Scooter-Versicherung abschließen?

E-Scooter-Versicherungen werden von vielen Kfz-Versicherern angeboten. Die Kosten sind in der Regel gering. Informationen hierzu geben die jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

Gilt die Versicherungspflicht auch auf Radwegen?

Ja. Die Versicherungspflicht gilt für alle öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen, also auch auf Radwegen – wie der aktuelle Vorfall auf dem Radweg zwischen Wittlich und Altrich zeigt.


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