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Sonderurlaub für Staatssekretäre erneut im Landtag: AfD will Urlaubsverordnung ändern

Landtag Rheinland-Pfalz debattiert über Sonderurlaub für Staatssekretäre und die Wärmewende: AfD will Urlaubsverordnung ändern, Regierung lehnt ab.

Redaktion
·
28. Oktober 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 2 Stunden

Aktuelle Debatte im Mainzer Landtag

Der rheinland-pfälzische Landtag ist am Mittwoch, 28. Oktober, zu seiner Plenarsitzung im Deutschhaus in Mainz zusammengekommen. Wie der Landtag Rheinland-Pfalz mitteilt, stand dabei unter anderem ein Antrag der AfD-Fraktion zur Beurlaubung von Beamten auf der Tagesordnung, den die Fraktion über ihr Optionsrecht als Aktuelle Debatte vorgezogen hatte. Der Titel des Antrags lautet „Zeitliche Begrenzung von Beurlaubungen in anderen Fällen im Sinne von § 32 UrlVO und Einführung von Regelbeispielen“.

Was die AfD fordert

Nach Angaben des SWR fordert die AfD-Opposition die Landesregierung auf, die Urlaubsverordnung zu ändern. Der Antrag sieht vor, dass Sonderurlaube für Parteiarbeit künftig verboten werden. Zudem sollen Sonderurlaube für hoch bezahlte Geschäftsführerposten auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Hintergrund ist, dass die frühere SPD-geführte Landesregierung Spitzenbeamten solche Sonderurlaube für bis zu zwölf Jahre gewährt hatte. Obwohl die Betroffenen in dieser Zeit nicht als Beamte arbeiten und keinen Beamtensold erhalten, steigen ihre Pensionsansprüche weiter. Genau das soll laut AfD-Antrag künftig ausgeschlossen werden.

Rechnungshof und Rechtsgutachten uneinig

Wie der SWR berichtet, hatte der Landesrechnungshof Sonderurlaube für Staatssekretäre bereits 2022 in seinem Jahresbericht als klaren Gesetzesverstoß bewertet. Auch mehrere Staatsrechtler, darunter Ulrich Battis, stuften die von der Landesregierung gewährten Sonderurlaube als rechtswidrig ein. Der Bund der Steuerzahler sprach in diesem Zusammenhang von Steuergeldverschwendung. Die frühere SPD-geführte Landesregierung vertrat dagegen stets die Position, die Sonderurlaube seien rechtlich zulässig.

Rund fünf Monate vor der Landtagswahl geriet das Thema erneut in die öffentliche Diskussion, nachdem der Bund der Steuerzahler die Praxis in seinem sogenannten Schwarzbuch erneut als Steuergeldverschwendung kritisiert hatte. Daraufhin beauftragte die damalige Landesregierung kurz vor Weihnachten für rund 24.000 Euro ein Rechtsgutachten beim ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. Im Januar 2026, rund zwei Monate vor der Landtagswahl, verkündete die Landesregierung das Ergebnis in einer Pressemitteilung unter dem Titel „Gutachten bestätigt Rechtmäßigkeit der Beurlaubungspraxis und stärkt das Handeln der Landesregierung“.

Wie der SWR weiter berichtet, erwähnte die Landesregierung in dieser Mitteilung allerdings nicht, dass Di Fabio am Ende seines Gutachtens anregt, „die landesgesetzliche Grundlage für die Beurlaubung insbesondere von politischen Beamten klarzustellen“. Demnach hat der Gutachter durchaus Regelungslücken im Gesetz für den Sonderurlaub politischer Beamter wie Staatssekretäre festgestellt und eine Schließung dieser Lücken in der Urlaubsverordnung angeregt.

Neue Landesregierung lehnt Änderung ab

Die neue, CDU-geführte Landesregierung vertritt nach SWR-Angaben in dieser Frage eine andere Haltung. Auf eine Anfrage der AfD teilte sie im August mit, die Regelungen für Sonderurlaub gälten gleichermaßen für Laufbahnbeamte wie für politische Beamte. Aus diesen Gründen sei eine Änderung der Urlaubsverordnung insoweit nicht geplant.

Das steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu einer Ankündigung aus dem Wahlkampf: Der heutige CDU-Ministerpräsident Gordon Schnieder hatte laut SWR versprochen, als Ministerpräsident diese Praxis zu beenden. Dennoch gibt es nach Angaben des Senders weiterhin einen ranghohen SPD-Beamten im Sonderurlaub mit einem Grundgehalt von mehr als 24.000 Euro im Monat. Die CDU-geführte Staatskanzlei argumentiert dazu, das Versprechen habe sich ausschließlich auf neue Sonderurlaube bezogen, für bestehende Fälle sei die vorherige Landesregierung verantwortlich.

Weitere Themen im Oktober-Plenum

Neben dem AfD-Antrag zu den Beurlaubungen stand am Mittwoch im Landtag auch eine Aktuelle Debatte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Tagesordnung, die ebenfalls über das Optionsrecht vorgezogen wurde: „Sicher und bezahlbar heizen – Wärmewende mit Menschen, Kommunen und Stadtwerken konsequent voranbringen“. Wie der Landtag Rheinland-Pfalz mitteilt, ging es im weiteren Verlauf des Sitzungstags unter anderem um ein Landesgesetz zum freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Peterslahr und Eulenberg, der zum 1. Januar 2027 vollzogen werden soll. Das Gesetz sieht unter anderem eine vorübergehende Erweiterung des Ortsgemeinderats von Peterslahr, zeitnahe Neuwahlen sowie eine einmalige Zuweisung von 80.000 Euro an die neue Gemeinde vor.

In erster Beratung diskutierten die Abgeordneten zudem einen Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, der unter anderem eine rechtssichere Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels, überarbeitete Regelungen zu Netzsperren sowie erweiterte Abfragebefugnisse gegenüber ausländischen Behörden vorsieht. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden im Landesrecht verankert werden soll. In Rheinland-Pfalz war diese Richtlinie bereits durch einen Erlass des Innenministeriums vom 5. März 2026 umgesetzt worden.

Am zweiten Plenartag, Donnerstag, standen laut Landtag Rheinland-Pfalz unter anderem die Wahl eines neuen Vizepräsidenten oder einer neuen Vizepräsidentin sowie die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für die 18. Bundesversammlung an, die am 30. Januar 2027 den neuen Bundespräsidenten oder die neue Bundespräsidentin wählt. Außerdem befasste sich der Landtag mit dem Bericht des Petitionsausschusses, dem Jahresbericht 2025 des Bürgerbeauftragten sowie einer Großen Anfrage der Grünen-Fraktion zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Weitere Anträge der Fraktionen betrafen unter anderem den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz, ein von der AfD gefordertes Meldeportal für Schüler sowie die Stärkung der Ehrenamtskarte.

Quellen


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