Mordprozess um Dauner Arzt Steffen Braun wird neu aufgerollt
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die frühere Lebensgefährtin des getöteten Arztes Steffen Braun aufgehoben. Das berichtet der Trierische Volksfreund. Die 37-Jährige war im ersten Prozess zu zwei Jahren und vier Monaten Haft wegen unterlassener Hilfeleistung und Brandstiftung verurteilt worden. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer des Trierer Landgerichts neu verhandelt werden. Auch über die Revisionen der beiden jugendlichen Haupttäter ist laut BGH noch nicht entschieden.