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Trierer Landgericht verurteilt Querdenkerin zu zweieinhalb Jahren Haft

Eine 64-jährige Kinderärztin und Querdenkerin aus der Region ist vom Trierer Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Laut Volksfreund wurde Sie unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Verleumdung des Andenkens Verstorbener schuldig gesprochen. In der Vergangenheit hatte sie Verschwörungstheorien verbreitet und Staatsanwälte sowie Politiker beleidigt. Ihre Verteidiger haben Revision eingelegt und fordern eine Bewährungsstrafe aufgrund ihrer verminderten Schuldfähigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

today7. Februar 2025 5

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