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Unfall bei Wittlich: 24-Jähriger fährt alkoholisiert auf Vordermann auf

Bei Wittlich fuhr ein 24-Jähriger alkoholisiert auf ein anderes Auto auf – ein 20-Jähriger wurde verletzt. Mehr zum Unfall und den Folgen lesen Sie hier.

Redaktion
·
26. Oktober 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 8 Minuten

Auffahrunfall auf der Kreisstraße 23 bei Wittlich

Am Sonntagabend kam es auf der Kreisstraße 23 in Fahrtrichtung Wittlich zu einem Verkehrsunfall, bei dem Alkohol offenbar eine entscheidende Rolle spielte. Gegen 20:59 Uhr war ein 24-jähriger Fahrzeugführer aus dem Wittlicher Stadtgebiet mit seinem Pkw auf der Strecke unterwegs, als er auf das vorausfahrende Fahrzeug eines 20-Jährigen auffuhr, der ebenfalls aus dem Wittlicher Stadtgebiet stammt. Ursache war laut Polizei ein ungenügender Sicherheitsabstand.

Durch den Aufprall wurde der 20-jährige Fahrer leicht verletzt. Er musste zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Alkoholtest bestätigt Verdacht

Noch während der Unfallaufnahme fiel den eingesetzten Beamtinnen und Beamten deutlicher Alkoholgeruch beim Unfallverursacher auf. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte den Verdacht: Der 24-Jährige hatte einen Wert von mehr als 1,1 Promille intus. Die Konsequenzen folgten umgehend – die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, entnahm eine Blutprobe und untersagte ihm die Weiterfahrt.

Kein Einzelfall im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Wittlich

Der Vorfall reiht sich in eine ganze Serie ähnlicher Fälle aus der Region ein, die rund um das gleiche Wochenende gemeldet wurden. So musste die Polizei etwa in Veldenz eine stark alkoholisierte Mutter stoppen, die mit ihrem Kind im Auto zunächst in Schlangenlinien unterwegs war und schließlich in einem Waldweg bei Burgen landete. Auch bei den regulären Kontrollen der Polizeiinspektion Wittlich am Wochenende wurden mehrfach alkoholisierte Verkehrsteilnehmer aufgegriffen – darunter ein 52-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, der bereits beim Versuch, sich auf sein Fahrrad zu setzen, stürzte.

Diese Häufung zeigt: Alkohol im Straßenverkehr bleibt ein ernstzunehmendes Problem in der Region Wittlich – unabhängig davon, ob jemand mit dem Auto, dem Fahrrad oder in Begleitung von Kindern unterwegs ist. Die Polizeiinspektion Wittlich kontrolliert deshalb regelmäßig im gesamten Dienstgebiet, um solche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen.

Was Betroffenen jetzt droht

Wer mit einem Alkoholwert von über 1,1 Promille am Steuer erwischt wird, muss in Deutschland mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Neben einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr drohen in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe und ein Eintrag im Fahreignungsregister. Im vorliegenden Fall wurde dem 24-Jährigen die Weiterfahrt bereits vor Ort untersagt, zudem wurde ihm eine Blutprobe entnommen, die nun ausgewertet wird. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren dürfte in den kommenden Wochen weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Für den leicht verletzten 20-Jährigen bestand nach dem Aufprall offenbar keine akute Lebensgefahr, dennoch war eine Behandlung im Krankenhaus notwendig. Zum aktuellen Gesundheitszustand oder zu möglichen Spätfolgen liegen keine weiteren Informationen vor.

Appell an die Verkehrsteilnehmer

Fälle wie dieser machen erneut deutlich, wie schnell aus einem Abend mit Alkohol eine gefährliche Situation im Straßenverkehr werden kann. Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktionsvermögen und Konzentration – und damit genau jene Fähigkeiten, die nötig sind, um ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten oder in kritischen Momenten richtig zu reagieren. Die Polizei appelliert daher regelmäßig an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, auf das Autofahren nach Alkoholkonsum konsequent zu verzichten und stattdessen auf Alternativen wie Taxis, öffentliche Verkehrsmittel oder nüchterne Fahrer zurückzugreifen.

Die Polizeiinspektion Wittlich wird ihre Kontrollen im Dienstgebiet weiterhin fortsetzen, um derartige Unfälle möglichst zu verhindern. Zeugen oder Betroffene von ähnlichen Vorfällen können sich jederzeit an die zuständigen Dienststellen wenden.

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