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Keine Rückerstattung für Kita-Unterbringung im Ausland

today13. Juni 2024 3

Hintergrund
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Eltern, die ihre Kinder im Ausland kostenpflichtig in einer Kita unterbringen, bekommen vom zuständigen Landkreis nicht das Geld zurück. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Die Eltern eines Zweijährigen hatten ihr Kind in eine Kita in Luxemburg gebracht, da sie im näheren Umfeld keinen Platz bekommen hatten. Daraufhin forderten sie den Landkreis auf, ihnen die Kosten zu erstatten. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Anspruch auf kostenlose Kita-Betreuung nicht auf Luxemburg übertragbar sei, da dort andere gesetzlichen Vorgaben gelten.

Geschrieben von: Dorothee Spira

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