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Urteil am Landgericht Trier für Messerstecher aus Kinderbeuern

today25. Juni 2026 2

Hintergrund
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Im Verfahren um den Messerangriff von Kinderbeuern ist der 21-Jährige Angeklagte vom Landgericht Trier freigesprochen worden. Darüber berichtet der SWR. Das Gericht ordnete stattdessen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil der Mann nach einem Gutachten an einer diagnostizierten Schizophrenie mit schweren Wahnvorstellungen leidet und somit als schuldunfähig gilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte im September 2025 einen früheren Schulfreund mit Pfefferspray und Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist zeitlich nicht begrenzt und soll die Bevölkerung vor möglichen weiteren schweren Taten schützen.

Geschrieben von: Dorothee Spira

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