
Rheinland-Pfalz-Plan beschlossen: 3,51 Milliarden Euro fließen an Kommunen. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft fordert jetzt konkrete und transparente Umsetzung der…
Der Ministerrat hat am 20. Oktober 2026 die Landesverordnung zur Durchführung des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ beschlossen. Damit ist der rechtliche Rahmen für das größte Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes gesetzt. Die Verordnung regelt die konkreten Förderverfahren für Land und Kommunen und soll den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Rheinland-Pfalz Planungssicherheit geben. Bereits im November können die Kommunen erste Förderanträge stellen.
Mit dem Rheinland-Pfalz-Plan setzt das Land das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes um. Insgesamt stehen rund 5,45 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung, davon fließen rund 3,51 Milliarden Euro direkt an die Kommunen. Kommunalminister Sven Teuber erklärte, dass davon etwa 2,91 Milliarden Euro vom Bund stammen und das Land weitere 600 Millionen Euro ergänzt. Die Verteilung der Mittel erfolgt über Regionalbudgets an Landkreise und kreisfreie Städte – zu 90 Prozent nach Einwohnerzahl und zu 10 Prozent nach Finanzschwäche. Wie das Geld konkret eingesetzt wird, entscheiden die Regionen selbst über eigene Umsetzungskonzepte.
Ministerpräsident Gordon Schnieder betonte, dass die Investitionen dort ankommen sollen, wo die Menschen sie im Alltag spüren: in der Schule, in der Sporthalle des Vereins oder auf der Straße vor der Haustür. Finanzministerin Doris Ahnen hob hervor, dass die Verfahren so gestaltet werden sollen, dass die Mittel schnell und zielgerichtet in konkrete Projekte fließen.
Die Rechtsgrundlagen sind nach Angaben des Ministeriums für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur in engem Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden entstanden. Ziel ist ein schlankes Förderverfahren, das zugleich die sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellt. So gilt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn künftig automatisch als genehmigt, die Wertgrenze für die baufachliche Prüfung steigt von vier auf acht Millionen Euro, und eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme entfällt. Zudem können künftig auch Zweckverbände direkt Anträge stellen. Bereits in der kommenden Woche informiert die Landesregierung in digitalen Veranstaltungen über die Grundlagen des Plans und das Förderverfahren, bevor im nächsten Schritt die digitale Antragsplattform vorgestellt wird, über die vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis alles abgewickelt werden soll.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz begrüßt die beschlossene Durchführungsverordnung und die Vereinfachungen im Förderverfahren gegenüber dem ersten Entwurf. Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, erklärt dazu, dass aus den bereitgestellten Milliarden nun konkrete Maßnahmen- und Umsetzungspläne werden müssten. Ziel des Sondervermögens sei es, schnell in eine leistungsfähige Infrastruktur zu investieren und damit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung im Land zu stärken.
Die vereinfachten Verfahrensregeln seien dafür ein wichtiger Schritt, so Rössel weiter. Gleichzeitig müssten Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden und schnell abfließen. Zudem fordert die IHK-Arbeitsgemeinschaft Transparenz darüber, welche Projekte vor Ort tatsächlich geplant und umgesetzt werden.
Für die Kommunen in der Region Trier bedeutet der Beschluss des Ministerrats, dass ab November konkrete Förderanträge gestellt werden können. Die Höhe der jeweiligen Regionalbudgets richtet sich nach Einwohnerzahl und Finanzschwäche der Landkreise und kreisfreien Städte. Wie die Mittel vor Ort tatsächlich verwendet werden – etwa für Schulen, Sporthallen, Straßen oder Kultureinrichtungen – entscheiden die Regionen über eigene Umsetzungskonzepte selbst. Die von der IHK-Arbeitsgemeinschaft geforderte zügige und transparente Umsetzung dürfte dabei auch für die heimische Wirtschaft von Bedeutung sein, da das Sondervermögen ausdrücklich auch der Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit dienen soll.






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