
Trierer Behindertenbeirat kritisiert die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes und fordert verbindliche Regeln statt Versprechen für mehr…
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Trier hat den aktuellen Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf Bundesebene scharf kritisiert. Wie die Stadt Trier mitteilt, fehlen aus Sicht des Gremiums verbindliche Vorgaben, wirksame Kontrollen und ausreichende Möglichkeiten, Rechte tatsächlich durchzusetzen. Die Befürchtung: Die geplante Reform könnte im Alltag der betroffenen Menschen kaum etwas verändern.
Der Trierer Beirat benennt vier Punkte, an denen der Gesetzentwurf nachgebessert werden müsse. Erstens fordert er verbindliche Barrierefreiheit in Geschäften, Restaurants und Arztpraxen – diese dürfe nicht länger vom freiwilligen Entgegenkommen einzelner Anbieter abhängen. Zweitens soll die im Entwurf gestrichene Beweislasterleichterung wieder aufgenommen werden, damit Betroffene Diskriminierung leichter nachweisen können. Drittens kritisiert das Gremium die vorgesehenen Fristen: Bestehende Bundesgebäude sollen laut Entwurf erst bis 2045 barrierefrei werden – aus Sicht des Beirats deutlich zu spät. Viertens verlangt das Gremium wirksame Konsequenzen für Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben.
Der Trierer Behindertenbeauftragte Gerd Dahm wird in der Mitteilung der Stadt Trier mit den Worten zitiert, Barrierefreiheit sei ein Recht und keine freiwillige Leistung. Menschen mit Behinderungen bräuchten verbindliche Regeln, die im Alltag wirkten – nicht Versprechen, deren Umsetzung noch Jahrzehnte dauere. Das Gremium appelliert an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten. Ziel müsse sein, Barrieren wirksam abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe tatsächlich zu ermöglichen.
Die Stellungnahme des Beirats reiht sich ein in die bundesweite Debatte um die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes, die derzeit auf politischer Ebene verhandelt wird. Mit seiner Position macht der Trierer Beirat deutlich, dass die geplanten Regelungen aus kommunaler Perspektive als unzureichend angesehen werden, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung spürbar zu verbessern.






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